AGB



Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB genannt) gelten für alle Bestellungen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG, Koblenz ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB, also für natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und zwar im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (nachfolgend: Kunden / Käufer genannt). Die Geschäftsbeziehungen zwischen PAVEAS Dental und ihren Käufern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Koblenz. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung unserer AGB.

1. Vertragsschluss, Bindungsfrist, Allgemeines

Die Lieferungen und Leistungen der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich auf Grundlage der folgenden AGB. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde durch die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln im Onlineshop stellen kein verbindliches Angebot dar.

Der Käufer ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG innerhalb dieser Frist die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes bestätigt oder die Lieferung ausgeführt hat.

Die Angebote der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG sind stets freibleibend. Änderungen in Ausführung und Material bleiben vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand dadurch nicht erheblich verändert wird und sie dem Käufer zumutbar sind.

Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- oder Rechenfehler sind für die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG nicht verbindlich.

2. Mengen und Maßangaben

Sämtliche Mengen und Maße in Bestellungen des Käufers basieren auf Angaben des Käufers oder seines Architekten bzw. sonst wie Bevollmächtigten, es sei denn, das Aufmaß wird durch die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG oder durch einen von dieser beauftragten Architekten genommen.

Stellen sich nachträglich Abweichungen heraus, so gehen dadurch bedingte Mehrkosten zu Lasten des Käufers, es sei denn, die Abweichungen beruhen auf einem von der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG zu vertretenden unrichtigen Aufmaß. Das gleiche gilt, wenn sich bei der technischen Installation/Montage Mehrkosten ergeben, die auf von der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG nicht zu vertretenden Umständen beruhen.

3. Preise

Alle Preisangaben auf der Website, im Onlineshop, in Katalogen oder Preislisten sind freibleibend. Es gelten die am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Preise. Sämtliche Preisangaben verstehen sich ohne Skonto oder sonstigen Nachlass und zuzüglich der jeweils am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Mehrwertsteuer.

Der Kaufpreis ist der von der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG genannte Preis, oder, wo dies nicht im Einzelnen geschehen ist, der in deren Katalogen und Preislisten aufgestellte Preis, gemäß Abschnitt 3.1.

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Angebotserstellung und Vertragsabschluss mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich in diesem Zeitraum die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist PAVEAS Dental GmbH & Co. KG berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Die Kostensteigerungen werden dem Käufer auf sein Verlangen nachgewiesen.

Bei Aufträgen unter einem Warenwert in Höhe von € 249,95 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fallen Versandkosten in Höhe von € 5,85 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer an. Wird dieser Warenwert überschritten, entfallen die Versandkosten. Bei Sonderbestellungen, Einrichtungsgegenständen / Investitionsgüterbestellungen und Gipslieferungen gilt die vorbenannte Versandkostenregelung nicht. In diesen Fällen werden die Versandkosten nach Aufwand berechnet und können dadurch entsprechend höher als € 5,85 netto ausfallen. Gesetzliche Bestimmungen (§ 1a AM-HandelsV und GDP) verpflichten alle Beteiligten in der Lieferkette zu einem dokumentiert temperaturstabilen Transport für besondere Artikel. Die zusätzlichen Versandkosten für diese Spezialdienstleistung werden bei den entsprechenden Artikeln mit € 2,85 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Bei Entnahme von Zähnen aus den 6er- oder 8er-Garnituren wird der jeweils übliche Komplettierungsaufschlag berechnet. Die Preise für 100, 250, 500 und 1.000 gleichartige Zähne werden nur dann berechnet, wenn das volle Quantum auf einmal abgenommen wird.

4. Zahlung und Verrechnung

Mit Lieferung der Ware erhält der Käufer eine Rechnung. Mangels anders lautender schriftlicher Vereinbarung ist Zahlung sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Abweichend davon hat der Käufer bei Verträgen mit einem Auftragsumfang von über € 20.000,- (netto), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung zu leisten.

Der Käufer ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung grundsätzlich per E-Mail im PDF-Format zugesandt wird. Sofern sich die bislang mitgeteilte E-Mail-Adresse des Käufers ändert, ist dieser zur unverzüglichen Mitteilung gegenüber PAVEAS Dental verpflichtet. Sollte der Käufer den postalischen Rechnungsversand wünschen, wird ein Zuschlag in Höhe von € 4,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Rechnung berechnet. Wünscht der Käufer ein Rechnungsduplikat wird ebenfalls ein Zuschlag in Höhe von € 4,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Beleg berechnet. Bei Rechnungsumschreibungen wird ein Zuschlag in Höhe von € 7,50 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Beleg berechnet.

Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens zehn Tage nach der Lieferung zu zahlen. Im Verzugsfall ist die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen (in Höhe von 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a.) zu verlangen. Ab dem zweiten Mahnschreiben ist die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG ebenfalls berechtigt, Mahnkosten in Höhe von € 12,50 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Schreiben zu berechnen.

Falls nach Vertragsschluss in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung erkennbar wird, durch die der Anspruch der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG auf die Gegenleistung gefährdet wird, so kann die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG bei Bestehen einer Vorleistungspflicht ihre Leistung so lange verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG Sicherheit für sie geleistet ist. Ist der Käufer nach Ablauf einer von PAVEAS Dental GmbH & Co. KG gesetzten angemessenen Frist weder zur Zug um Zug Erfüllung noch zur Sicherheitsleistung bereit, steht der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur insoweit zulässig, als diese von der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Lieferfristen und -termine, Teillieferungen und Teilleistungen

Die schriftlich vereinbarten Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Bestätigung der Bestellung durch die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage der eventuell erforderlichen Genehmigungen. Etwaige vom Käufer innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Liefergegenstandes hemmen den Fristablauf und verlängern die Lieferfrist entsprechend.

Der Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, höhere Gewalt und unverschuldeter Nichtbelieferung seitens der Vorlieferanten der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG berechtigen diese, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

Die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG ist in angemessenem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Vom Käufer gewünschte Sonderversendungsformen werden gesondert nach Vereinbarung berechnet.

Sofern die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG Lieferzeiten angibt, so wird der Anspruch des Käufers nicht zu dem angegebenen Datum fällig. Falls die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG in Verzug gerät, ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird innerhalb dieser Nachfrist der Liefergegenstand durch PAVEAS Dental GmbH & Co. KG nicht zum Versand gebracht, ist der Käufer berechtigt für diejenigen Teile zurückzutreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht abgesandt waren. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Käufer ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt. Entsteht dem Käufer durch eine auf PAVEAS Dental GmbH & Co. KG Verschulden beruhende Verzögerung ein Schaden, so wird der nachweislich entstandene Schaden ersetzt, höchstens jedoch bis zu 50 % des eingetretenen Schadens. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht, soweit PAVEAS Dental GmbH & Co. KG in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zwingend haftet.

PAVEAS Dental GmbH & Co. KG behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstlieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG hat das Ausbleiben der Lieferung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sogenanntes kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG den Käufer unverzüglich über diesen Zustand informieren.

6. Abnahme des Liefergegenstandes

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Als Schadensersatz können pauschal 25 % der Auftragssumme gefordert werden. Dem Käufer steht dabei der Nachweis offen, dass dem Verkäufer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Entsteht dem Verkäufer im Einzelfall ein außergewöhnlich hoher Schaden, der die Schadenspauschale deutlich übersteigt, ist er zur Geltendmachung dieses Schadens berechtigt.

7. Gefahrübergang

In allen Fällen geht die Gefahr gem. § 447 BGB mit Übergabe der Waren an den Transportunternehmer auf den Käufer über.

Leistungsort für die Lieferpflicht der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG ist die jeweilige Betriebsstätte des vertragsschließenden Unternehmens. Die Versendung des Liefergegenstandes erfolgt auf Verlangen des Käufers. Die Wahl des Versandweges und -mittels ist, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG überlassen.

Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt auf Gefahr des Käufers. Verzögert sich die Absendung durch ein Verhalten des Käufers, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

8. Eigentumsvorbehalt & Aufrechnung

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (bei Schecks bis zu deren vorbehaltsloser Einlösung) das Eigentum der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG (Vorbehaltsware). Die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.

Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache mit Sorgfalt zu behandeln.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der gelieferten Ware durch die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG liegt kein Rücktritt, es sei denn, dies wurde durch PAVEAS Dental GmbH & Co. KG ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der gelieferten Ware durch die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Weiterverarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Weiterhin ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich eine etwaige Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an einen Dritten mitzuteilen und im Bedarfsfalle sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, kann die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und die Schuldner der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat dies der Käufer der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG ihre Rechte geltend machen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG entstandenen Ausfall.

Die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG.

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche von der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung

Der Käufer hat gem. § 377 HGB den Liefergegenstand nach Eingang unverzüglich mit der ihm unter den gebotenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und hierbei feststellbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Zeigt sich später ein zunächst nicht feststellbarer Mangel, so ist dieser unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterlässt der Käufer die Rüge, so gilt die Lieferung als genehmigt und ein etwaiger Gewährleistungsanspruch ist somit ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Soweit ein von PAVEAS Dental GmbH & Co. KG zu vertretender Mangel vorliegt, ist sie nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung berechtigt. Es ist ihr stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Für gebrauchte Gegenstände wird keine Gewährleistung übernommen. Schäden durch unsachgemäße Behandlung unterliegen nicht der Gewährleistungsverpflichtung der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware bleibt die Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG beruhen, unberührt. Des Weiteren bleibt unabhängig von den nachfolgenden Regelungen zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware die Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens PAVEAS Dental GmbH & Co. KG oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des/der gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG beruhen, unberührt.

Sofern von Seiten des Käufers oder von Seiten Dritter – ohne die Zustimmung der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG – Eingriffe in die von der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG gelieferten Produkte vorgenommen werden, insbesondere Instandsetzungen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt, angebaut oder mit den Produkten der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG betrieben werden, wird nur dann Gewähr geleistet, wenn der Käufer nachweist, dass der Eingriff den aufgetretenen Fehler nicht verursacht hat. Verweigern wir die Mängelbeseitigung oder Neulieferung, wird sie für den Käufer unzumutbar oder schlägt sie fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Verweigert die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG die Mängelbeseitigung oder Neulieferung, wird sie für den Käufer unzumutbar oder schlägt sie fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, muss der Käufer angemessenen Wertersatz für gezogene Nutzungen leisten. Es wird davon ausgegangen, dass pro Nutzungsmonat ein Anteil in Höhe von 1/60 des Nettokaufpreises als Nutzungsersatz geschuldet wird. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Nutzungsersatzes gestattet. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang (Abschnitt 7). Soweit der Liefergegenstand seitens unseres Vorlieferanten mit einer längeren Gewährleistungspflicht geliefert wurde, gilt diese einschließlich des im Verhältnis zum Vorlieferanten vereinbarten Fristbeginns und –endes auch zwischen uns und dem Käufer.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind andere oder weitergehende Ansprüche auf Gewährleistung, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung ausgeschlossen. Die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder der Käufer Schadensersatz wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend macht. Beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften können Schadensersatzansprüche aber nur insoweit geltend gemacht werden, als die Eigenschaftszusicherung das Folgeschadenrisiko erfasst und der eingetretene Schaden auf ihrem Fehlen beruht.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang (Abschnitt 7). Soweit der Liefergegenstand seitens des Vorlieferanten der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG mit einer längeren Gewährleistungspflicht geliefert wurde, gilt diese einschließlich des im Verhältnis zum Vorlieferanten vereinbarten Fristbeginns und –ende auch zwischen der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG und dem Käufer. 

Von den vorstehenden Regelungen bleiben Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

10. Umtausch / Warenrückgabe

PAVEAS Dental GmbH & Co. KG räumt dem Käufer freiwillig und unabhängig von den Gewährleistungsrechten ein Rückgaberecht ein. Voraussetzung ist, dass der Warenwert der Rückgabe mindestens € 15,00 netto (sprich ohne Mehrwertsteuer) beträgt. Die Ausübung des Rückgaberechts außerhalb der Gewährleistungsrechte ist nur innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Ware beim Käufer möglich. Arzneimittel sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

Artikel, die nach Spezifikation des Käufers angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (Sonderanfertigungen), können nicht zurückgegeben werden. Arzneimittel sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Die Rücknahme von Beschaffungsartikeln ist ausgeschlossen.

Die Rücknahme von Beschaffungsartikeln ist ausgeschlossen.

Sterile Ware, Diagnostikartikel und Reagenzien sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

Warenrückgaben müssen telefonisch oder schriftlich avisiert werden. Es besteht seitens der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG keine Verpflichtung zu Rücknahmen.

Bei Rückgabe von Verbrauchsmaterial wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3 % des Verkaufspreises berechnet, bei Rückgabe von Geräten, Einrichtungsgegenständen oder Ersatzteilen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Verkaufspreises - in jedem Fall mindestens jedoch € 1,75 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer je Einzelprodukt berechnet. Rücksendungen erfolgen stets auf Gefahr und Kosten des Käufers. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.

Wurden Verschlusssiegel oder Siegeletiketten geöffnet, beschädigt oder in anderer Art und Weise entfernt, erlischt jede Möglichkeit der Rückgabe. Gleiches gilt bei Entfernen von Umverpackungen, wie z.B. Einschweißfolien, Folienversiegelungen etc.

Rücksendungen von Artikeln, welche temperaturüberwacht versandt wurden, müssen auch auf diesem Weg retourniert werden. Die Abholung der Retoure kann somit ausschließlich über die PAVEAS Dental GmbH & Co. KG vorgenommen werden. Die Abholgebühr pro Paket beträgt 13,60 € zzgl. MwSt. und ist vom Käufer zu tragen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG ist der Sitz des vertragsschließenden Unternehmens der Gruppe der PAVEAS Dental GmbH & Co. KG, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt

Die Geschäftsbeziehungen zwischen PAVEAS Dental GmbH & Co. KG und ihren Käufern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist Koblenz.

12. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

Das gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine Regelung finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am ehesten gerecht wird.

Stand: September 2026